Klasse B und BF17

Klasse B:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Kfz max. 3500 kg zul. Gesamtmasse und max. 8 Ssitzplätze außer Führersitz und Anhänger max. 750 kg zul. Gesamtmasse
  • Kombination aus Fahrzeug Klasse B und Anhänger max. 3500 kg; jedoch zul. Gesamtmasse Anhänger max. Leermasse des ziehenden Fahrzeugs

Klasse BF17: Begleitetes Fahren mit 17

Begleitetes Fahren mit 17, umgangssprachlich auch als Führerschein mit 17 genannt, ermöglicht es dem Fahranfänger die Klassen B+BE schon ein Jahr vor dem 18. Geburtstag zu erwerben. Die Fahrberechtigung ist jedoch mit der Auflage verbunden mit einer oder mehreren Begleitpersonen zu fahren.